Garantiebedingungen/Gewährleistung

Bei Gewährung einer Gewährleistung entspricht die Gewährleistungsdauer der auf der Rechnung angegebenen Dauer in Monaten ab dem Rechnungsdatum. Bei keiner Angabe gelten die Fristen unserer AGB. Die Materialgarantie ist auf den Betrieb der Maschine begrenzt.

Was die Reparatur und den Austausch defekter Teile betrifft, so wird dies erst nach der Rücksendung der betroffenen Maschine zu uns und nach Überprüfung durch unser technisches Personal durchgeführt. Dies gilt nur für Mängel, welche nicht einer unsachgemäßen Handhabung seitens des Benutzers geschuldet sind. Verpackung, Transport sowie Montage und Demontage fallen nicht unter die Garantie. Sollte der Austausch defekter Teile den Einsatz technischen Personals erfordern gehen die Arbeitskosten zu Lasten des Käufers. Die Garantie verfällt, bei unsachgemäßem Betrieb bzw. wenn das Gerät außerhalb unserer Werkstatt oder von nicht durch uns schriftlich autorisiertes technisches Personal verändert, repariert oder teilweise zerlegt wird. Die Garantie verfällt ebenfalls, wenn der vom Kunden vorgenommene Maschinenanschluss unsachgemäß durchgeführt wurde. Die Garantie ist für Maschinen am ersten Einbauort gültig. Eventuelle Verlängerungen sind nur nach schriftlicher Zustimmung gültig. Sollten die auf der Rechnung vereinbarten Zahlungsbedingungen nicht erfüllt werden, erlischt die Garantie sofort. Nicht in der Garantie eingeschlossen sind Wasserzufuhr, elektrische, elektronische und aller normalen Verschleiß unterliegenden Teile.

Händlergarantien werden nur in Sonderfällen gewährt und bedürfen einer ausdrücklichen gesonderten Vereinbarung zwischen Käufer und Verkäufer. Sofern Händlergarantien schriftlich gewährt wurden und keine Garantielaufzeit genannt wurde, gilt eine Garantiedauer von 1 Jahr ab Lieferdatum der Ware. Wenn nicht anders (schriftlich) vereinbart, beinhaltet eine gewährte Garantie (Händlergarantie) die erforderlichen Material-/ Ersatzteilkosten. Die Kosten für Montage, Einbau, Transport etc. trägt der Kunde. Dies gilt insbesondere für Neugeräte - eine Herstellergarantie greift nur, wenn diese schriftlich vereinbart wurde und ist (wenn nicht anders vereinbart) auf maximal 1 Jahr beschränkt.